|
Mit dem Absenden des Kontaktformulars
bestätigt der Kunde (Auftragnehmer), reise-online Verwaltung GmbH, Sprengelberg 5a, D - 31547 Rehburg - Loccum (Auftraggeber)
den Abschluss nachstehender
V e r e i n b a r
u n g
1.
Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für dessen
Homepage Banner und Werbetexte zur Verfügung, die über ein Link
auf eine URL des Auftraggebers verweisen. Die Nutzungsrechte
an den Bannern des Auftraggebers werden allein zum Zwecke der
Werbung für den Bereich Reisevermittlung auf den Auftragnehmer
für die Dauer dieses Vertrages übertragen. Für jede vollständige
Reisebuchung (Lastminute / Pauschalreisen), die über den o. g. Link an
den Auftraggeber gelangt, erhält der Auftragnehmer eine Vergütung.
Eine Reisebuchung ist vollständig, sobald dem Auftraggeber diese
über die jeweiligen Reiseanbieter bestätigt und verprovisioniert
wurde. Nicht vollständige Reisebuchungen bzw. solche mit Falschangaben,
werden nicht vergütet. Dies gilt auch für Reisebuchungen von
Personen, die die Voraussetzungen für den Abschluss einer Buchung
nicht erfüllen.
Die korrekte technische Einbindung liegt in der alleinigen Verantwortung
des Auftragnehmers. Die Verantwortung für alle Links liegt beim
Auftragnehmer. Funktionieren die Links nicht, kann letztlich
keine Partnerprämie an den Auftragnehmer gezahlt werden.
2. Vergütung
Für jede vollständige Buchung von Besuchern, die mit
der Partner-ID auf die Seiten des Auftraggebers kommen, erhält
der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 4,00% auf den Buchungsumsatz
zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, sofern der Auftragnehmer
vorsteuerabzugsberechtigt ist und dem Auftraggeber den Nachweis
in Form von einer Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
erbracht hat. Die Parteien sind sich darüber einig, daß es sich
bei der Vergütung um Tagesprozente handelt, die sich ändern
können. Im Falle der Änderung macht der Auftraggeber dem Auftragnehmer
entsprechende Mitteilung. Widerspricht der Auftragnehmer der
Änderung nicht binnen 7 Tagen, gilt der geänderte Prozentsatz
als vereinbart. Die gleiche Regelung wird für die Änderung von
Reklamationsgründen getroffen. Der Auftragnehmer erhält jeweils
zum 15. des Folgemonats vom Auftraggeber eine Statistik über
Reisebuchungen inkl. der unvollständigen und/oder falschen Datensätze,
auf deren Grundlage er monatliche Abrechnungen mit ausgewiesener
Mehrwertsteuer erteilt. Die Rechnungsbeträge sind jeweils binnen
zehn Werktagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig.
Vorbehaltlose Zahlung schließt spätere Reklamation einer Buchung
und Partnerprämierückbuchung nicht aus.
3. Prämie
Sollte sich auf Veranlassung des Auftragnehmers ein neuer
"Auftragnehmer" - nachfolgend Werbepartner genannt - bei reise-online Verwaltung GmbH
melden und zum Vertrag kommen, erklärt sich
reise-online Verwaltung GmbH dazu bereit, in jedem Einzellfall
gesondert über die freiwillige Zahlung einer Prämie pro vollständige
Buchung des Werbepartners zu entscheiden. Die Vertragsparteien
sind sich darüber einig, dass über die vorstehende Klausel keine
verbindlich wechselseitige Verpflichtung entsteht. Im Falle
der Vertragskündigung steht dem Auftraggeber für etwaige noch
ausstehende Vergütungen ein Zurückbehaltungsrecht für die Dauer
von 2 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung zu, damit er
in dieser Zeit die Ordnungsmäßigkeit der bis dahin eingegangenen
Reisebuchungen prüfen kann.
4. Vertragsdauer
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er
kann innerhalb der ersten vier Wochen von beiden Seiten mit
einer Frist von einem Werktag - auch per eMail - gekündigt werden,
danach mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.
5. Gewährleistung
Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Banner und Werbetexte
mit dem Deutschen Recht in Einklang stehen. Der Auftragnehmer
sichert zu, Inhalt und Form der Banner und Werbetexte nicht
zu verändern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet
er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von jeweils
€ 2.500,-- (i. W. zweitausendfünfhundert Euro) sowie den Auftraggeber
von der Inanspruchnahme Dritter aufgrund des Verstoßes freizustellen.
Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass seine Tätigkeit mit
dem Deutschen Recht, insbesondere Datenschutz- und Wettbewerbsvorschriften,
in Einklang steht und dass die Banner und Werbetexte des Auftraggebers
nicht auf Seiten erscheinen, deren Inhalt gegen ein Gesetz verstößt.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftragnehmer
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von jeweils € 2.500,--
(i. W. zweitausendfünfhundert Euro) sowie den Auftraggeber von
der Inanspruchnahme Dritter aufgrund des Verstoßes freizustellen.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus rechtswidrigen
Handlungen des Auftragnehmers oder inhaltliche Fehler der von
diesem zur Verfügung gestellten Daten beruhen, frei, dies gilt
insbesondere für die Verletzungen des Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsvorschriften.
6. Vertragsübergang
Dem Auftraggeber ist es gestattet, diese Vereinbarung
auf seiner Seite auf eine juristische Person zu übertragen,
deren Inhaber und/oder Geschäftsführer er ist. Einer schriftlichen
Vertragsänderung bedarf es insoweit nicht, der Auftragnehmer
stimmt der Übertragung hiermit zu.
7. Sonstiges
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung
ist Stolzenau. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen unberührt.
Es soll dann diejenige gesetzliche Bestimmung gelten, die dem
von den Parteien gewünschten Zweck wirtschaftlich am nächsten
kommt.
|